Auf Wunsch der Eigentümer von zu mindestens 50% der Fläche
Von Amts wegen durch die Gemeinde
Nachweisliche Verständigung der Eigentümer und
der dinglich Berechtigten
Stellungnahme der Eigentümer
Einleitungsbescheid der Landesregierung
Rechtswirkung der Einleitung
Folgende Punkte bedürfen der Zustimmung der Landesregierung:
Teilung von Grundstücken
Einräumung von Bau- u. Wegerechten
Bauführung, außer es liegt bereits eine Baubewilligung vor
Veränderungen an den Grundstücken, die die bauliche
Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigen


