Unser Service
Basierend auf einer Geländeaufnahme und einem entsprechenden Bauprojekt wird ein Abstandsflächenplan gemäß dem Vorarlberger Baugesetz erstellt.
Wissenswert
Abstandsfläche und Mindestabstände werden nach § 5 bzw. §6 des Vorarlberger Baugesetzes geregelt.
Mindestabstände (Stand 2009)
Oberirdische Objekte (Gebäude) mindestens 3m zur Grundgrenze
Oberirdische Objekte (keine bzw. kleine Gebäude z.B. Carport) mindestens 2m zur Grundgrenze
Unterirdische Bauwerke mindestens 1m zur Grundgrenze


