Bauvermessung

Aufstellung von Höhenlatten für die Bauverhandlung

Aufstellung von Höhenlatten für die Bauverhandlung
Aufstellung von Höhenlatten für die Bauverhandlung

Von der Baubehörde werden dem Bauherrn für die Bauverhandlung folgende vermessungsrelevanten Auflagen erteilt:

 

Ersichtlichmachung der Grundgrenzen (Grenzrücksteckung)

Auspflockung der Gebäudeecken lt. geplantem Projekt (Absteckarbeiten)

Aufstellen von Höhenlatten mit Geschoß- u. Taufhöhen bzw. Darstellung der Dachneigung


Die Gebäudelatten werden unmittelbar vor der Bauverhandlung durch unser Büro aufgestellt und nach Rücksprache mit dem Bauherrn wieder abgebaut.