Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Zur Erstellung von Gutachten werden alte Handrisse und Pläne, die Urmappe (ca. aus dem Jahr 1857), historische u. aktuelle Luftbilder, der Kataster, Laserscandaten und der Flächenwidmungsplan herangezogen. Unter Verwendung dieser Unterlagen und der Einmessung des aktuellen Bestandes werden von uns sowohl Privat- als Gerichtsgutachten erstellt.








