Zweck
Festlegung einer oder mehrerer Grenzen durch eine Grenzverhandlung vor Ort. Grundsätzlich wird man versuchen, die Grenzen des gesamten Grundstückes rund um zu fixieren und das Grundstück in den Grenzkataster zu überführen. Bei großen Grundstücken (z.B. forst- od. landwirtschaftliche Böden) ist das aus wirtschaftlichen Gründen oft nicht möglich. Durch die Grenzfeststellung können auf Wunsch einzelne Grenzabschnitte fixiert und im Grundsteuerkataster eingetragen werden.
Unser Service
Beratung und Begehung vor Ort, Grenzverhandlung mit den betroffenen Eigentümern
Vermarkung der Grundstücksgrenzen
Ausarbeitung der Vermessungsurkunde
Einreichung des Plans beim Vermessungsamt
Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form
Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank
Wissenswert
Auch wenn es zu keiner Umwandlung in den Grenzkataster durch die Grenzfeststellung kommt, haben die Grenzpunkte die selbe technische Qualität und können jederzeit zentimetergenau rückgesteckt werden.



