Zweck
Schaffung einer neuen Grundparzelle durch Teilung oder
Ab- bzw. Zuschreibung von Trennflächen bestehender Grundstücke
Unser Service
Beratung und Begehung vor Ort
Ausarbeitung eines Teilungsvorschlages
Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung bei der Gemeinde
Grenzverhandlung mit den betroffenen Eigentümern
Vermarkung der Grundstücksgrenzen
Ausarbeitung der Vermessungsurkunde
Einreichung des Plans beim Vermessungsamt
Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form
Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank
Wissenswert
Nach §39 Abs.1 des Vermessungsgesetzes (Stand 2009) muss der Antrag auf grundbücherliche Durchführung des bescheinigten Planes mit einem Grundbuchsantrag (Vertrag) innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellung des Bescheides beim Grundbuchsgericht einlangen. Das genaue Datum finden Sie auf dem Bescheid des Vermessungsamtes.




