Zweck
Fixierung aller Grenzen nach beendigten Baumaßnahmen
Grundlage für mögliche Grundablösen
Unser Service
Beratung und Begehung vor Ort
Bestandsaufnahme nach Baumaßnahmen
Begehung vor Vermarkung
Vermarkung der Grundstücksgrenzen
Ausarbeitung der Vermessungsurkunde
Einreichung des Planes beim Vermessungsamt
Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form
Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank
Wissenswert
Seit 1.1.2009 ist die Wertobergrenze bei Vermessungen nach §15 LTG aufgehoben worden. §15 LTG kann jetzt auch zur Auflassung von Anlagen verwendet werden.


