Katastervermessung

Schlussvermessung

Grenzänderung nach Flussregulierung
Grenzänderung nach Flussregulierung

Zweck

Fixierung aller Grenzen nach beendigten Baumaßnahmen
Grundlage für mögliche Grundablösen

Unser Service

Beratung und Begehung vor Ort
Bestandsaufnahme nach Baumaßnahmen
Begehung vor Vermarkung
Vermarkung der Grundstücksgrenzen
Ausarbeitung der Vermessungsurkunde
Einreichung des Planes beim Vermessungsamt
Lieferung des Bescheides und der Pläne in analoger u. digitaler Form
Elektronische Archivierung in der amtlichen Urkundendatenbank

 

Wissenswert

Seit 1.1.2009 ist die Wertobergrenze bei Vermessungen nach §15 LTG aufgehoben worden. §15 LTG kann jetzt auch zur Auflassung von Anlagen verwendet werden.