Bauland­umlegung

Sie wollen ein größeres Gebiet von Grundstücken, das weder erschlossen noch als Bauland gewidmet ist, in bebaubare Grundstücke mit Zufahrten umwandeln. Dann ist dies durch die Umlegung und Neuaufteilung von Grundstücken möglich!

Wir haben bereits über 300 Umlegungsverfahren erfolgreich abgewickelt und beraten Sie gerne.

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Wie läuft ein Umlegungsverfahren ab?

Die Umlegung von Grundstücken ist ein 3-stufiges Verfahren und ist im Vorarlberger Raumplanungsgesetz verankert. Grundsätzlich hängt eine optimale Umsetzung eines Umlegungsverfahrens von einer guten Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, dem Land – Abteilung Raumplanung und den betroffenen Eigentümern ab. Wir als Vermessungsbüro haben die Aufgabe alle beteiligten Parteien bestmöglich zu beraten und zwischen den einzelnen Interessensgruppen zu vermitteln.

Als erster Schritt erfolgt die Einleitung des Umlegungsverfahrens

  • auf Wunsch der Eigentümer von zu mindestens 50% der Fläche oder
  • von Amts wegen durch die Gemeinde.

Sobald die nötigen Zustimmungen erbracht wurden und der Einleitungsverordnung der Landesregierung vorliegt, kann der Umlegungsplan erstellt werden. Im Umlegungsplan werden Grundstücke neu geordnet, sodass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erschließbare Grundstücke entstehen.

Bei der Erstellung von Umlegungsplänen achten wir grundsätzlich darauf, dass jeder Eigentümer nach Abzug der anteiligen Flächen für die gemeinsamen Anlagen (z.B. Zufahrtsstraßen) die bisherige Fläche in vergleichbarer Lage erhält. Weiters berechnen wir den Kostenschlüssel für die Erstellung der gemeinsamen Anlagen und regeln die Rechte Dritter neu. Der Umlegungsplan muss spätestens zwei Jahre nach Einleitung des Verfahrens vorgelegt werden.

Der Umlegungsplan muss mindestens einen Monat im Gemeindeamt aufliegen. Betroffene werden per eingeschriebenem Brief verständigt. Nach der Planauflage wird von der Landesregierung der Umlegungsbescheid erstellt. Abschließend arbeiten wir die Vermessungsurkunde für die Neuparzellierung aus.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin um alle Fragen wie Ablauf und Kosten zu besprechen.

 

Vergleich (bisheriger und neuer Grundstücksbestand) - Schieberegler

Die Umlegung von Grundstücken ist eine sensible Sache. Oftmals sind viele Parteien mit teils unterschiedlichen Interessen beteiligt. Nur mit einem durchdachten und gerechten Planungskonzept für alle können die Beteiligten überzeugt werden.

DI Alexander Straka

Ich kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.

Dipl.-Ing. Alexander Straka

Ziviltechniker für Vermessungswesen

straka@markowski.at+43 5522 76601

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