Kataster / Grundteilung

Sie möchten ein Grundstück teilen, vereinigen oder aber unklare, vielleicht sogar strittige Grenzen oder Dienstbarkeiten regeln? Die Vermessung und Fixierung von Grundstücksgrenzen gehört zu unseren Kernaufgaben. Unsere erfahrenen Mitarbeiter *innen vermessen mit Top-Equipment punktgenau, vermarken Grundgrenzen und dokumentieren die Ergebnisse in Plänen und Urkunden.

Wir führen folgende Arbeiten aus:

  • Vereinigung von Grundstücken
  • Grundteilung / Neuparzellierung
  • Grenzfixierung
  • Umwandlung in den Grenzkataster
  • Grenzrücksteckung / Grenzwiederherstellung
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Grundteilungen / Neuparzellierungen

Wenn Sie Grenzänderungen wünschen oder einen neuen Bauplatz schaffen wollen, ist eine Grundteilung mittels einer sogenannten Vermessungsurkunde nötig. Als erfahrenes Vermessungsbüro arbeiten wir in Absprache mit Ihnen optimale Teilungsentwürfe aus, die sodann in der Natur umgesetzt werden. Darüber hinaus übernimmt MARKOWSKI die behördlichen Schritte für Sie, etwa das Ansuchen bei der Gemeinde und das Einreichen der Planurkunde beim zuständigen Vermessungsamt.

Die Fixierung von Grundstücksgrenzen

Bei unklaren Grenzverläufen oder verloren gegangenen Grenzpunkten sorgen Grenzermittlungen (Berichtigung der Katastralmappe) und in der Folge die Umwandlung in den Grenzkataster für klare und rechtlich verbindliche Eigentums- und Rechtsverhältnisse.

Rechtssicherheit durch die Umwandlung in den Grenzkataster

Das Eigentum an Grund und Boden wird in Österreich im Grundbuch sowie der digitalen Katastralmappe, auch Kataster genannt, geregelt.

Erst ein Eintrag in den Grenzkataster schafft die nötige Planungs- und Rechtssicherheit für ein Grundstück. Tatsächlich sind in Vorarlberg jedoch nur rund 25% aller Grundstücke im Grenzkataster erfasst. Der Grenzkataster schützt Ihr Grundstück vor möglichen Ersitzungen. Weiters wird durch die Eintragung in den Grenzkataster die Fläche Ihres Grundstückes im Grundbuch berichtigt. Die richtige Grundbuchsfläche ist für einen Kauf oder Verkauf entscheidend. Für die Bebauung des Grundstückes ist eine rechtlich gesicherter Grenzverlauf wesentlich.

Markowski als Ihr „technischer Notar“

Veränderungen von Grundstücksgrenzen dürfen ausschließlich von staatlich befugten und beeideten Ziviltechnikern, auch Zivilgeometer genannt, vorgenommen werden. Als Urkundsperson übernimmt der Zivilgeometer dabei die Rolle eines „technischen Notars“. Sie erhalten bei MARKOWSKI alles aus einer Hand. Denn unsere Befugnis als Ziviltechniker erlaubt es uns, bei Grenzänderungen alle Bewilligungen und Urkunden für den Eintrag im Grundbuch durch Ihren Anwalt oder Notar vorzubereiten. Grenzfixierungen und Umwandlungen in den Grenzkataster können wir direkt und ohne Umwege für Sie im Kataster und Grundbuch erwirken.

Konflikte mit Erfahrung und Gespür schlichten

Insbesondere wenn es um nicht vermessene oder unklare Grenzen von Grundstücken mehrerer Eigentümer*innen geht oder strittige Dienstbarkeiten wie Geh- und Fahrrechte geregelt werden müssen, sind Sie mit MARKOWSKI gut beraten. Durch unsere langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz setzen wir die Vermessung nicht nur technisch korrekt um, sondern schlichten bei Bedarf auch vor Ort bei Grenzverhandlungen als versierter, neutraler und lösungsfokussierter Partner. Nach der Einigung mit allen betroffenen Eigentümer*innen erfolgt die Vermarkung der Grundstücksgrenzen, die Ausarbeitung der Planurkunde und die Einreichung beim Vermessungsamt.

Die Umsetzung von Vermessungsurkunden mit der nötigen fachlichen Kompetenz und guten Beratung kann ich nur bestätigen. Die wissen, was Sie tun!

Dr. Jürgen Amann, Rechtsanwalt

Ich kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.

Dipl.-Ing. Alexander Straka

Ziviltechniker für Vermessungswesen

straka@markowski.at+43 5522 76601

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Ich kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.

Dipl.-Ing. Martin Heim

Ziviltechniker für Vermessungswesen

heim@markowski.at+43 5522 76601

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